Immer wieder hört man, dass Lehrer*innen im Unterricht keine persönliche Meinung äußern dürfen und strickt neutral sein müssen. Doch stimmt dies wirklich und wenn ja, in welchem Rahmen?
Natürlich dürfen Lehrer*innen die Schüler*innen nicht von ihrer eigenen Meinung versuchen zu überzeugen, oder ihre persönliche Ansicht als die einzig richtige darstellen. Wichtig dabei ist, dass sie deutlich machen, wenn sie gerade von ihrer eigenen Meinung sprechen. Sie sollen sachlich bleiben, sowie von verschiedenen Sichtweisen erzählen.
Gleichzeitig haben sie aber auch den Auftrag, sich für die Einhaltung des Grundgesetzes einzusetzen und diese zu fördern. Das bedeutet, dass sie eine klare Haltung gegenüber Themen, wie zum Beispiel Rassismus, Rechtsextremismus oder auch Antisemitismus vertreten müssen. Als Beamte sind sie verpflichtet, die Werte des Grundgesetzes zu schützen und dürfen solche Positionen nicht unterstützen. Außerdem dürfen sie keine parteipolitische Werbung machen, sondern sollen sich für die Werte einer Demokratie einsetzen. Außerhalb der Dienstzeit gilt das Mäßigungsgebot (§ 33 Absatz 2 Beamtenstatusgesetz NRW). Dieses besagt, dass Lehrkräfte aus Rücksicht auf ihre Pflichten des Amtes, Mäßigung und Zurückhaltung hingegen politischen Betätigungen wahren sollten.
Die Aufgabe der Lehrer*innen besteht also darin, den Schüler*innen dabei zu helfen, ihr eigenes Meinungsbild zu entwickeln ohne sie dabei von ihrem zu beeinflussen und ihnen zu sagen, was sie denken sollen. Jedoch müssen sie sogar eine bestimmte Haltung gegenüber zuvor genannten Themen haben, nur eben keine parteipolitische Meinung aufzwingen, oder diese als beste, beziehungsweise einzig richtige darstellen.
https://www.qua-lis.nrw.de/neutralitaet-und-unparteilichkeit-der-schule
