Ein echter Fall aus der Anwaltskanzlei
Letzten November habe ich ein Praktikum in einer Anwaltskanzlei gemacht und da ist mir ein Fall besonders im Kopf geblieben. Er war echt wie aus einem schlechten Film, aber 100 % echt!
Ein junger Mann, der als Fahrer für einen Lieferdienst arbeitet, hat während der Arbeit mit seinem Lieferwagen das obere Teil eines Carports angefahren und beschädigt. Was er dann gemacht hat? Einfach weggefahren! Ohne Bescheid zu sagen, ohne Polizei, ohne Info an den Besitzer.
Das nennt man in der Juristensprache Unfallflucht und das ist eine Straftat nach § 142 StGB. Ganz egal, ob der Schaden klein oder groß ist: Wer einfach abhaut, macht sich strafbar.
Und es kommt noch schlimmer:
Der Fahrer hatte vorher Cannabis konsumiert, obwohl das mittlerweile legal ist (zumindest in kleinen Mengen), ist bekifft Auto fahren natürlich verboten! Wer unter Drogeneinfluss fährt, gefährdet andere und sich selbst und verliert im schlimmsten Fall sogar seinen Führerschein (Was hier der Fall ist).
Was der Anwalt dazu meinte:
„Wenn er schon bekifft fährt , was dumm genug ist, dann sollte er wenigstens nicht auch noch Unfallflucht begehen.“ Denn zwei Straftaten auf einmal machen es vor Gericht natürlich nicht besser.
Was kann man daraus lernen?
Wer einen Unfall verursacht, muss anhalten, den Schaden melden oder die Polizei rufen.
Selbst ein „Mini-Schaden“ kann teuer werden, wenn man einfach verschwindet.
Und: Drogen + Straßenverkehr = richtig schlechte Idee.
Also: Besser nüchtern bleiben, vorsichtig fahren und immer Verantwortung übernehmen, wenn mal was passiert. Fehler machen ist menschlich, aber abhauen ist strafbar.